I. Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben zur Gesellschaft

Die BRAIN Biotech Aktiengesellschaft (im Folgenden „BRAIN Biotech AG“, „BRAIN“ oder „Gesellschaft“) ist unter der Nummer HRB 24758 im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist in der Darmstädter Straße 34 – 36 in 64673 Zwingenberg, Deutschland.

Die BRAIN Biotech AG ist ein Wachstumsunternehmen in der industriellen Biotechnologie. Der BRAIN Biotech Konzern (im Folgenden „BRAIN“ oder „der Konzern“ oder „BRAIN Biotech Gruppe") fokussiert seine Geschäftsaktivitäten auf die Bereiche Ernährung, Gesundheit und Umwelt. Ein wissenschaftsbasiertes Produktgeschäft steht im Zentrum unserer strategischen Ausrichtung.

Das Segment BioProducts umfasst im Wesentlichen das industriell skalierbare Geschäft mit Schwerpunkten in der Produktion von Enzymen, Mikroorgansimen und bioaktiven Naturstoffen. Durch die Investitionen in eigene Fermentationskapazitäten hat die BRAIN Biotech Gruppe ihre Wertschöpfungskette im Segment BioProducts erheblich ausgeweitet.

Das Segment BioScience beinhaltet unsere F&E-Kooperationsprogramme in der Auftragsforschung mit Industrieunternehmen, um bislang unerschlossene leistungsfähige Enzyme, mikrobielle Produzenten-Organismen oder Naturstoffe aus komplexen biologischen Systemen industriell nutzbar zu machen. Hier streben wir aus eigenen Forschungsmitteln und gemeinsam mit Partnern Durchbrüche bei biotechnologischen Lösungen für einige der gesellschaftlich dringlichsten Probleme an: naturbasierte Inhaltsstoffe für Nahrungsmittel, Gesundheit und umweltverträgliche Produktionsmethoden.

Das Segment BioIncubator beinhaltet die F&E-Pipeline sowie eigene oder mit Partnern initiierte F&E-Projekte mit hohem Wertschöpfungspotenzial.

BRAIN verfügt über eine umfangreiche Forschungs- und Entwicklungsinfrastruktur am Standort Zwingenberg und, mit dem Schwerpunkt Naturstoffe, am Standort Potsdam bei der Tochtergesellschaft AnalytiCon Discovery GmbH. Spezielles Produktions-Know-how und Marktzugänge bieten unsere Tochtergesellschaften für Enzymprodukte, Mikroorganismen und bioaktive Naturstoffe: WeissBioTech GmbH (Ascheberg), Biocatalysts Ltd. (Cardiff, Vereinigtes Königreich), Breatec BV (Nieuwkuijk, Niederlande) und Biosun Biochemicals Inc. (Tampa, Florida, USA). Darüber hinaus soll im Rahmen der Ausgründung von SolasCure Ltd. mit Sitz in Cambridge, UK, ein Wirkstoff zur enzymatischen Wundreinigung zur Vermarktung zugelassen werden.

Ziele sind im Sinne einer „Bioökonomie“ die Ablösung klassischer chemisch-industrieller Prozesse durch neuartige, ressourcenschonende Verfahren sowie die Etablierung neuer nachhaltiger Prozesse und Produkte. Die BRAIN Biotech Gruppe setzt biotechnologische Verfahren für die Produktion von nachhaltigen Produkten ein. Unsere Produkte und Dienstleistungen adressieren direkt die UN-Nachhaltigkeitsziele 2, 3, 6, 9, 12 und 13.

Allgemeine Grundlagen der Rechnungslegung

Die BRAIN Biotech AG ist seit dem 9. Februar 2016 börsennotiert und als kapitalmarktorientiert einzustufen. Folglich kamen bei der Erstellung des Konzernabschlusses die Vorschriften des § 315e Abs. 1 HGB zur Anwendung. Der von der BRAIN Biotech AG als Muttergesellschaft aufgestellte Konzernabschluss zum 30. September 2023 (im Folgenden: „Abschluss“) wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Der Abschluss der BRAIN Biotech AG wird im Wege der Equity-Bewertung in den Konzernabschluss der MP Beteiligungs-GmbH, Kaiserslautern, einbezogen. Der Konzernabschluss der MP Beteiligungs-GmbH ist im Unternehmensregister veröffentlicht.

Die Berichtsperiode umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023. Dieser Zeitraum entspricht dem Geschäftsjahr der BRAIN Biotech AG. Die Jahresabschlüsse der Weriol Group BV, Nieuwkuijk, Niederlande, und der AnalytiCon Discovery LLC, Rockville, MD, USA, sind historisch bedingt auf den Stichtag jeweils zum Kalenderjahresende aufgestellt. Für den Konzernabschluss wird bei einem abweichenden Geschäftsjahr daher eine Ermittlung der Konzerngeschäftsjahreswerte vorgenommen und diese so in den Abschluss einbezogen.

Der vorliegende Konzernabschluss der BRAIN Biotech AG wurde am 7. Dezember 2023 durch den Vorstand zur Weiterleitung an den Aufsichtsrat freigegeben. Prüfung und Freigabe durch den Aufsichtsrat erfolgten am 14. Dezember 2023.

Angewandte neue Rechnungslegungsvorschriften

Die Standards und Änderungen, die für am oder nach dem 1. Oktober 2022 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden sind, haben bei der BRAIN Biotech AG keine Auswirkungen ergeben.

Die BRAIN Biotech AG hat keine Standards, Interpretationen oder Änderungen vorzeitig angewandt, die zwar veröffentlicht, aber noch nicht in Kraft getreten sind.

Verbesserungen an den IFRS 2018 – 2020 („Annual improvements“): Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig.

Änderungen an IFRS 3: Verweise auf das Rahmenkonzept. Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig.

Änderungen an IAS 16 hinsichtlich der Erzielung von Erlösen, bevor sich ein Vermögenswert in seinem betriebsbereiten Zustand befindet: Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig.

Änderungen an IAS 37: Belastende Verträge – Kosten für die Erfüllung eines Vertrags. Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig.

Veröffentlichte, noch nicht angewandte neue Rechnungslegungsvorschriften

Folgende herausgegebene, potenziell relevante, aber noch nicht verpflichtend anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften wurden nicht vorzeitig angewendet:

Änderungen an IAS 21 Die Auswirkungen von Wechselkursschwankungen: Mangelnde Austauschbarkeit: Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig.

Änderungen an IAS 7 Kapitalflussrechnung und IFRS 7 Finanzinstrumente – Angaben: Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten: Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig.

Änderungen an IAS 1 hinsichtlich der Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- bzw. langfristig sowie Klassifizierung von langfristigen Verbindlichkeiten mit Covenants: Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig.

Änderungen an IFRS 16 Leasing: Leasingverbindlichkeit bei Sale-und-lease-back-Geschäften: Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig.

Änderungen an IAS 12 Internationale Steuerreform – „Pillar Two Model Rules“: Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig.

Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge: Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 – Vergleichende Informationen: Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig.

Änderungen an IAS 12: Latente Steuern, die aus einer einzigen Transaktion entstehen. Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig.

Änderungen an IAS 1 hinsichtlich der Angabe von Rechnungslegungsmethoden: Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig.

Änderungen an IAS 8 hinsichtlich der Definition rechnungslegungsbezogener Schätzungen: Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig.

IFRS 17 Versicherungsverträge einschließlich Änderungen an IFRS 17: Anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Regelungen ist zulässig.

Die Gesellschaft geht davon aus, dass sich hieraus keine wesentlichen Auswirkungen ergeben werden. Eine vorzeitige Anwendung ist nicht vorgesehen.

Darstellung des Abschlusses

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird um die im Eigenkapital erfassten sonstigen Ergebnisse, soweit diese nicht auf Transaktionen mit Anteilseignern beruhen, zur Gesamtergebnisrechnung erweitert. Die Gliederung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren.

Der Konzernabschluss wird in Euro (€) aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, erfolgen die Angaben in Tausend Euro (Tsd. €). Aufgrund kaufmännischer Rundungsregeln kann es vorkommen, dass sich einzelne Zahlen nicht genau zur angegebenen Summe addieren. Dies kann auch dazu führen, dass einzelne Beträge gerundet null ergeben.