II. Grundlagen des Konzernabschlusses
Konsolidierungsmethoden
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode durch Verrechnung der Beteiligungsbuchwerte mit dem anteiligen Eigenkapital der Tochterunternehmen zum Zeitpunkt ihres Erwerbs.
Als Tochterunternehmen werden diejenigen Gesellschaften bezeichnet, bei denen die BRAIN Biotech AG die Beherrschung verfügt, in der Regel in Form des Erwerbs einer mittel- oder unmittelbaren Mehrheit der Stimmrechtsanteile. Die Beherrschung berechtigt die Gesellschaft dazu, die Geschäftstätigkeiten der Gesellschaften zu beeinflussen sowie die (variablen) Rückflüsse aus diesen zu steuern, beispielsweise in Form einer Gewinnbeteiligung.
Maßgeblicher Erwerbszeitpunkt ist der Zeitpunkt, ab dem das erwerbende Unternehmen die Beherrschung über das erworbene Unternehmen erlangt.
Die Gegenleistung des Erwerbs entspricht dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Außerdem beinhalten sie die Vermögenswerte oder Schulden, die aus einer bedingten Gegenleistungsvereinbarung resultieren.
Etwaige bedingte Gegenleistungen werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer als Vermögenswert oder als Verbindlichkeit eingestuften bedingten Gegenleistung werden im Rahmen von IFRS 9 bewertet, und ein daraus resultierender Gewinn bzw. Verlust im Periodenergebnis erfasst. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert.
Identifizierbare Vermögenswerte und Schulden werden mit ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am neubewerteten Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden.
Erwerbsbezogene Kosten werden aufwandswirksam erfasst, wenn sie anfallen.
Als Geschäfts- oder Firmenwert wird der Wert angesetzt, der sich aus dem Überschuss der Gegenleistung des Erwerbs, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen sowie dem beizulegenden Zeitwert jeglicher vorher gehaltenen Eigenkapitalanteile zum Erwerbsdatum an dem zum beizulegenden Wert bewerteten Nettovermögen ergibt. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird direkt ergebniswirksam erfasst.
Aufgrund geschriebener Put-Optionen haben Minderheitengesellschafter von Tochtergesellschaften das Recht, nicht beherrschende Anteile an die BRAIN Biotech AG anzudienen, d. h., es besteht für die BRAIN Biotech AG eine vertragliche Verpflichtung, bei Ausübung Eigenkapitalinstrumente gegen Abgabe von flüssigen Mitteln zu kaufen. Im ersten Schritt muss geprüft werden, ob durch den Abschluss der Put-Optionsvereinbarung unter Berücksichtigung aller weiterer Aspekte eine gegenwärtige Verfügungsgewalt (im Folgenden „Present Ownership“) besteht.
Sofern Present Ownership besteht, wendet die BRAIN Biotech AG die antizipierte Erwerbsmethode an und bildet eine finanzielle Verbindlichkeit nach IAS 32.23 ab. Im Falle der antizipierten Erwerbsmethode erfolgt die bilanzielle Abbildung stets und unabhängig von der konkreten Ausgestaltung der Optionen unter der Annahme eines bereits erfolgten (fiktiven) Erwerbs der nicht beherrschenden Anteile durch den beherrschenden Anteilseigner. Für die von der Option umfassten Eigenkapitalanteile werden keine Anteile nicht beherrschender Gesellschafter ausgewiesen. Die Verbindlichkeit wird zum beizulegenden Zeitwert bilanziert und deren Veränderung erfolgswirksam erfasst.
Sofern Present Ownership nicht besteht, bilanziert die BRAIN Biotech AG die Minderheiten in voller Höhe und weist den vollen Minderheitenanteil in der Gesamtergebnisrechnung bzw. im Eigenkapital in der Bilanz aus. Die Verbindlichkeit wird dann im Zeitpunkt der Vereinbarung zum beizulegenden Zeitwert bei gleichzeitiger Reduktion der Kapitalrücklage passiviert. Künftige Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst.
Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen ohne Verlust der Beherrschung werden als Transaktionen mit den Eigentümern des Konzerns, die in ihrer Eigenschaft als Eigentümer handeln, bilanziert. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entstehender Unterschiedsbetrag zwischen dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten Leistung und dem erworbenen Anteil am Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste, die bei der Veräußerung an nicht beherrschende Anteilseigner entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst.
Konzerninterne Gewinne und Verluste, Umsätze, Erträge und Aufwendungen sowie Forderungen und Schulden zwischen den in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen werden eliminiert.
Die ertragsteuerlichen Auswirkungen von Konsolidierungsbuchungen werden durch den Ansatz latenter Steuern berücksichtigt.
Konsolidierungskreis
In den Konzernabschluss der BRAIN Biotech AG sind alle Tochterunternehmen einbezogen. Tochterunternehmen sind Unternehmen, die von der BRAIN Biotech AG beherrscht werden. Die BRAIN Biotech AG beherrscht ein Beteiligungsunternehmen, wenn sie die Verfügungsgewalt über das Unternehmen besitzt, eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf variable Rückflüsse aus ihrem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen vorliegt und der Konzern die Fähigkeit besitzt, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Höhe der variablen Rückflüsse des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird. Die Konsolidierung eines Beteiligungsunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Unternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Beteiligungsunternehmen verliert.
In den Konzernabschluss zum 30. September 2023 wurden neben der BRAIN Biotech AG die folgenden Tochtergesellschaften im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen:
Name und Sitz der Gesellschaft | Anteilbesitz zum 30.09.2023 |
---|---|
Akribion Genomics AG, Zwingenberg, Deutschland | 100 % |
AnalytiCon Discovery GmbH, Potsdam, Deutschland | 100 % |
AnalytiCon Discovery LLC, Rockville, Maryland, USA | 100 %* |
BRAIN Capital GmbH i.L., Zwingenberg, Deutschland | 100 % |
BRAIN UK II Ltd., Cardiff, UK | 100 % |
BRAIN UK Ltd. i.L., Cardiff, UK | 100 %* |
Biocatalysts Ltd., Cardiff, UK | 100 %* |
Biocatalysts Inc., Chicago, Illinois, USA | 100 %* |
BioSun Biochemicals Inc. Tampa, Florida, USA | 100 %* |
Weriol Group BV, Nieuwkuijk, Niederlande | 62 %* |
Breatec BV, Nieuwkuijk, Niederlande | 62 %* |
Panei BV, Nieuwkuijk, Niederlande** | 0 %* |
WeissBioTech GmbH, Ascheberg, Deutschland | 100 % |
BRAIN US LLC i.L., Rockville, Maryland USA | 100 % |
MEKON Science Networks GmbH i.L., Zwingenberg, Deutschland | 100 % |
** ab 1.11.2022 verschmolzen auf die Breatec BV
Im Zuge einer konzerninternen Umstrukturierung wurden im Geschäftsjahr die Beteiligungen an der WeissBioTech GmbH, der Biosun Biochemicals Inc. und der Weriol Group BV an die Biocatalysts Ltd. verkauft. Die neue Struktur ist der obigen Tabelle Anteilsbesitz zu entnehmen.
In den Konzernabschluss zum 30. September 2023 wurden als at-Equity bewertete Finanzanlage die Enzymicals AG, Greifswald, Deutschland und die SolasCure Ltd., Cambridge, Vereinigtes Königreich, einbezogen. Der Abschlussstichtag am Ende eines Kalenderjahrs (Enzymicals AG) bzw. am 30. Juni (SolasCure Ltd.) weicht vom Abschlussstichtag der BRAIN Biotech AG ab. Der BRAIN Biotech AG steht ein Stimmrechtsanteil von 24,10 % (Vorjahr: 24,10 %) an der Enzymicals AG bzw. ein Stimmrechtsanteil von 34,16 % (Vorjahr: 35,51 %) an der SolasCure Ltd. zu.
Veränderung des Konsolidierungskreises
Die WeissBioTech France S.A.R.L., Chanteloup-en-Brie, Frankreich, wurde im Geschäftsjahr liquidiert und aufgelöst und befindet sich nicht mehr im Konsolidierungskreis.
Im Geschäftsjahr 2022/23 haben keine weiteren Veränderungen des Konsolidierungskreises stattgefunden.
Veränderungen im Vorjahr:
Im Geschäftsjahr 2021/22 wurden 62 % der Anteile an der Breatec-Gruppe erworben und 100 % der Unternehmensanteile an der L.A. Schmitt, Ludwigsstadt, veräußert.
Anteile an at Equity bewerteten Finanzanlagen
At Equity bewertete Finanzanlagen sind assoziierte Unternehmen, auf deren finanz- und geschäftspolitische Entscheidungen die BRAIN Biotech AG maßgeblichen Einfluss nehmen kann. Ein maßgeblicher Einfluss wird grundsätzlich angenommen, wenn der BRAIN Biotech AG direkt oder indirekt ein Stimmrechtsanteil von mindestens 20 % und bis zu 50 % zusteht.
Im Rahmen der Bilanzierung nach der Equity-Methode werden die Anschaffungskosten der Beteiligung mit dem auf die BRAIN Biotech AG entfallenden Anteil der Reinvermögensänderung fortentwickelt. Anteilige Verluste, die den Wert des Beteiligungsanteils, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Nettoinvestitionen, übersteigen, werden nicht erfasst, es sei denn, es besteht eine rechtliche oder faktische Zahlungsverpflichtung. Ein bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwert wird als Bestandteil des Beteiligungswerts am assoziierten Unternehmen ausgewiesen. Unrealisierte Zwischenergebnisse aus Transaktionen zwischen der BRAIN Biotech AG und dem assoziierten Unternehmen werden im Rahmen der Konsolidierung anteilig eliminiert.
Bei Vorliegen von Hinweisen auf eine mögliche Wertminderung wird im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung der Buchwert des at-Equity bewerteten Unternehmens mit dessen erzielbarem Betrag verglichen. Falls der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt, ist eine Wertminderung in Höhe des Differenzbetrags vorzunehmen. Sofern die Gründe für eine zuvor erfasste Wertminderung entfallen sind, erfolgt eine entsprechende erfolgswirksame Zuschreibung.
Weitere Erläuterungen sind im Abschnitt (14) Nach der Equity Methode bilanzierte Finanzanlagen zu finden.